Impressum
AGBs


 

Allgemeine Verkaufsbedingungen
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Konditionen“) gelten für jede Lieferung von Produkten und jede Erbringung von Dienstleistungen („Produkte“) durch Speier Solarbetrieb oder verbundene Unternehmen (die in ihrer Gesamtheit als „Speier-Solarbetriebe-Direkt“ bezeichnet werden) an sämtliche Kunden („Kunden“). „Verbundenes Unternehmen“ im Sinne dieser Konditionen bezeichnet eine wirtschaftliche Einheit, die direkt oder indirekt aufgrund von Verträgen unter der Leitung von Speier Solarbetriebe steht.
Neben diesen Konditionen sind für Speier-Solarbetriebe und ihre Kunden keine weiteren Geschäftsbedingungen bindend, es sei denn, dass eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Speier-Solarbetriebe und ihrem Kunden besteht. Geschäftsbedingungen aus früheren Schriftstücken, die sich von diesen Konditionen unterscheiden oder sie ergänzen, sind für Speier-Solarbetriebe nicht bindend, es sei denn, dass eine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen Speier-Solarbetriebe und ihrem Kunden besteht.
1.
Auftragsbestätigung
Solange keine schriftliche Auftragsbestätigung (auch in elektronischer Form) von Speier-Solarbetriebe beim Kunden bzw. keine schriftliche, rechtzeitige und uneingeschränkte Annahme eines Speier-Solarbetriebe-Angebots durch den Kunden bei Speier-Solarbetriebe eingeht, gilt eine Bestellung als nicht erfolgt.
2.
Lieferbedingungen
Die Produkte werden ab Werk geliefert, wobei es im Ermessen von Speier-Solarbetriebe liegt, welche ihrer Fabriken oder Betriebsstätten sie als Bezugsort wählt. Liegen keine besonderen Anweisungen vor, hat Speier-Solarbetriebe das Recht, dem Kunden die Produkte mit einer von Speier-Solarbetriebe gewählten Beförderungsart auf Gefahr und Kosten des Kunden zu senden.
„Ab Werk“ ist in Übereinstimmung mit den Incoterms auszulegen, wie sie zum Zeitpunkt der Bestell- bzw. Angebotsannahme gelten.
3.
Verzug
Liefert Speier-Solarbetriebe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, hat der Kunde das Recht, die Lieferung schriftlich anzufordern und eine endgültige, angemessene Lieferfrist anzusetzen. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist, ist der Kunde zur Stornierung des Kaufvertrags berechtigt. Weitere Ansprüche aufgrund des Verzugs, wie z. B. Entschädigungsforderungen, kann der Kunde nicht geltend machen.
4.
Preise
Die Produktpreise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und/oder sonstiger Steuern bzw. Abgaben.
Speier-Solarbetriebe behält sich das Recht vor, die Preise für nicht gelieferte Produkte anzupassen, falls sich Wechselkurse oder Materialkosten ändern, Zulieferer ihre Preise erhöhen, sich Löhne, staatliche Anforderungen oder ähnliche Voraussetzungen ändern, auf die Speier-Solarbetriebe keinen oder lediglich eingeschränkten Einfluss hat.

5.
Verpackung
Einwegverpackungen sind in den Preisen berücksichtigt. Bei Rückgabe werden daher keine Gutschriften vorgenommen. Mehrwegverpackungen sind in den Preisen nicht berücksichtigt. Folglich werden diese gutgeschrieben, sofern sie unverzüglich und in unbeschädigtem Zustand auf Kosten des Kunden und gemäß den Anweisungen von Speier-Solarbetriebe zurückgegeben werden.
6.
Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist beträgt Vorkasse bei Rechnungsstellung und Erstkunden, wenn auf der Auftragsbestätigung nicht anders ausgewiesen.
Die Zahlungsfrist beträgt 8 Tage nach Rechnungsdatum. Nach Ablauf der Zahlungsfrist entstehen Zinsen in Höhe des kleineren der folgenden Beträge: 2 % pro Monat oder der höchstmögliche Zinssatz gemäß anwendbarem Recht.
7.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Die Zurückbehaltung von Zahlungen und die Geltendmachung eienes Leistungsverweigerungsrechtes nach § 320 BGB sowie die Aufrechnung mit von Speier-Solarbetriebe bestrittenen Gegenansprüchen sind nicht zulässig.
8.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung das Kaufpreises und aller vorausgegangenen und auch künftigen Forderungen, die der Verkäufer aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer besitzt oder erwirbt, Eigentum des Verkäufers. Vor der restlosen Bezahlung - entsprechendes gilt für Kontokorrent- und Saldovorbehalt bei verlängertem Eigentumsvorbehalt - darf weder eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung noch die Abtretung der Forderung von Seiten des Käufers ohne Zustimmung von Speier-Solarbetriebe vorgenommen werden. Eine Pfändung von dritter Seite ist Speier-Solarbetriebe sofort schriftlich anzuzeigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers inbesondere beui Zahlungsverzug ist Speier-Solarbetriebe zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt unde der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch Speier-Solarbetriebe gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Wird die Ware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für Speier-Solarbetriebe. Ein Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen.
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht Speier-Solarbetriebe gehörenden Waren, erwirbt Speier-Solarbetriebe Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von ihr gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in Höhe des Betrages an Speier-Solarbetriebe ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schonjetzt den Ihm gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht erwachsenden Bereichsanspruch in dem Betrag an den Verkäufer ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist der Fakturenwert des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 20 %.
Der Käufer ist zur Einziehung der aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Speier-Solarbetriebe kann nach angemessener Fristsetzung verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Der Verkäufer verpflichtet sich, diejenigen Sicherungen freizugeben, die den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
9.
Produktinformationen
Sämtliche Informationen – ungeachtet dessen, ob sie von Speier-Solarbetriebe selbst oder aber von einem Geschäftskontakt von Speier-Solarbetriebe stammen – wie zum Beispiel Informationen zu Gewicht, Größe oder Leistung oder andere technische Angaben in Katalogbeschreibungen, Anzeigen usw. sind als rein informativ anzusehen und lediglich dann bindend, wenn und soweit im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Besondere
Anforderungen des Kunden sind lediglich dann bindend, wenn und soweit sie von Speier-Solarbetriebe schriftlich bestätigt worden sind.
10.
Vertrauliche Informationen und Geheimhaltung
Sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen, wie z. B. Preise, Zeichnungen, Beschreibungen und sämtliche technischen Dokumente, die Speier-Solarbetriebe dem Kunden bereitgestellt hat oder bereitstellen wird („vertrauliche Informationen“), bleiben Eigentum von Speier-Solarbetriebe, sind vom Kunden und dessen Beauftragten vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Speier-Solarbetriebe weder kopiert noch reproduziert oder an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke eingesetzt werden als die, die zum Zeitpunkt der Herausgabe der vertraulichen Informationen vorgesehen waren. Die vertraulichen Informationen sind auf Verlangen von Speier-Solarbetriebe wieder zurückzugeben.
11.
Änderungen
Speier-Solarbetriebe behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an ihren Produkten vorzunehmen, solange die vereinbarten Spezifikationen oder die Form, Passung oder Funktion der Produkte nicht wesentlich davon betroffen sind.
12.
Kostenlose Reparaturen
Speier-Solarbetriebe erklärt sich bereit, nach eigenem Ermessen solche Produkte zu reparieren oder zu ersetzen, deren durch Speier-Solarbetriebe erfolgter Prüfung ergeben, dass sie aufgrund fehlerhafter Herstellung, Bauweise und/oder mangelhaften Materials bereits zum Zeitpunkt der Lieferung defekt waren, sofern der Kunde innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung den Schadensfall an Speier-Solarbetriebe meldet. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht, wenn das auf dem Produkt vermerkte Datum länger als 18 Monate zurückliegt.
Treten im obig genannten Zeitraum Mängel auf, ist das Produkt zusammen mit einer schriftlichen Schilderung des Rücksendegrundes an Speier-Solarbetriebe zu senden. Die Kosten für Fracht und Versicherung sind vom Kunden zu tragen. Bei der Rücksendung von Produkten ist nicht betroffenes Zubehör vorher zu entfernen. Kompressoren müssen jedoch die Elektrik enthalten. Ergibt die Prüfung durch Speier-Solarbetriebe, dass das Produkt nicht fehlerhaft ist, wird dem Kunden das Produkt zurückgesandt. Die Kosten für Fracht und Versicherung sind vom Kunden zu tragen. Bestätigt Speier-Solarbetriebe die Fehlerhaftigkeit des Produkts, sendet Speier-Solarbetriebe dem Kunden das reparierte oder ausgetauschte Produkt zurück. Die Versandart ist Speier-Solarbetriebe überlassen. Die Kosten für Fracht und Versicherung werden von Speier-Solarbetriebe übernommen. Produkte oder Produktteile, die ausgetauscht worden sind, verbleiben bei Speier-Solarbetriebe und gehen in deren Eigentum über. Garantien, Auflagen und sonstige im Gesetz oder anderswo verankerte Bestimmungen finden keine Anwendung, sofern das Ausschließen dieser Bestimmungen laut anwendbarem Recht möglich ist.
13.
Produkthaftung
Speier-Solarbetriebe haftet nicht für vom Produkt an Immobilien oder beweglichen Sachen verursachten Schäden, nachdem das Produkt geliefert worden und in den Besitz des Kunden übergegangen ist. Speier-Solarbetriebe haftet ebenfalls nicht für Schäden an vom Kunden hergestellten Produkten oder an Produkten, die mit den Produkten des Kunden eine Einheit bilden. Dies gilt nicht, wenn eine andere Sache, als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- und Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist. Speier-Solarbetriebe haftet weiter nicht, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Speier-Solarbetriebe es in den Verkehr brachte. Im übrigen gilt § 1 Abs. 2 und 3 Produkthaftungsgesetz.
Tritt Dritten gegenüber ein derartiger, im vorangegangenen Absatz geschilderter Schadenfall auf, hat der Kunde Speier-Solarbetriebe von jeder Haftung freizustellen und schad- und klaglos zu halten.
Der Kunde hat Speier-Solarbetriebe für jeden Schadenersatzanspruch von jeder Haftung freizustellen und schadlos zu halten, der aus den Schäden beim Einsatz oder Betrieb der Produkte aufgrund unsachgemäßer Reparatur, Wartung oder unangemessenen Betriebs der Produkte durch den Kunden, aufgrund der Versäumnis des Kunden, sein Personal in der Bedienung der Produkte angemessen zu schulen oder anwendbares Recht bzw. anwendbare Vorschriften zu befolgen, oder aus anderen Gründen entsteht.

Wird von einem Dritten gegen Speier-Solarbetriebe oder den Kunden ein wie in diesem Abschnitt geschilderter Schadenersatzanspruch erhoben, hat die beklagte Vertragspartei die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Der Kunde hat vor dem Gericht/Schiedsgericht zu erscheinen, das sich mit der Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen Speier-Solarbetriebe auf der Grundlage von vermeintlich durch das Produkt verursachten Schäden beschäftigt.
14.
Sekundäre Schäden
Speier-Solarbetriebe haftet dem Kunden gegenüber nicht für eine der folgenden Verlust- oder Schadensfälle, die im Rahmen eines Kaufvertrags oder in Zusammenhang mit einem solchen auftreten, für den diese Konditionen gelten: 1) jeder Verlust von Gewinnen, Geschäften, Verträgen, erwarteten Einsparungen, Einnahmen oder eine Minderung des Geschäfts- oder Firmenwertes; 2) jeder Verlust von Daten und jede Verletzung der Datensicherheit; 3) jeder indirekte oder sekundäre Verlust oder Schaden jedweder Art, selbst wenn Speier-Solarbetriebe auf die Möglichkeit eines solchen Verlustes oder Schadens im Voraus aufmerksam gemacht worden ist.
15.
Verbindliche Haftung
Keine Bestimmung dieser Konditionen (wie z. B. die Ausnahmen und Einschränkungen in Abschnitt 11 bis 13) darf so ausgelegt werden, dass sie die Haftung einer der Vertragsparteien gegenüber der anderen Vertragspartei für Personenschäden oder Todesfälle ausschließt oder beschränkt, wenn sich der Personenschaden oder Todesfall aufgrund ihrer Fahrlässigkeit oder arglistigen Täuschung ereignet, oder für andere Haftungsfälle, die laut Gesetz nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.
16.
Schadensmeldung
Schadensersatzansprüche oder Reklamationen bei Mängeln und/oder einem Lieferverzug für die Produkte, aber auch sonstige Schadensersatzansprüche hat der Kunde Speier-Solarbetriebe unverzüglich schriftlich vorzulegen.
17.
Rechte an geistigem Eigentum
Wird das Produkt mit integrierter Software geliefert, erhält der Kunde eine nicht-exklusive Softwarelizenz in Form eines Rechtes, das ihm die Nutzung der Software ausschließlich zu den Zwecken gestattet, die in der jeweiligen Spezifikation des Produktes festgelegt sind. Zudem erhält der Kunde keine Rechte in Form von Lizenzen, Patenten, Urheberrechten, Marken oder sonstigen Eigentumsrechten in Verbindung mit den Produkten. Der Kunde erhält keine Rechte an den Quellcodes solcher Software.
18.
Einschränkungen für den Wiederverkauf und Verwendung zu bestimmten Zwecken
Speier-Solarbetriebe-Produkte sind für den zivilen Gebrauch bestimmt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte mit der Absicht zu verwenden oder weiterzuverkaufen, sie in chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder in Raketen einzusetzen, mit denen solche Waffen befördert werden können. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte an solche Personen, Unternehmen oder anderweitigen Organisationen zu verkaufen, von denen der Kunde die Kenntnis besitzt oder die Vermutung hegt, dass sie mit jedweden terroristischen Aktivitäten oder mit Betäubungsmitteln in Verbindung stehen. Die Produkte können gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen unterliegen, weswegen ein Verkauf an Länder/Kunden mit Ein-/Ausfuhrsperren mit Auflagen behaftet sein kann. Diese Auflagen sind bei einem Weiterverkauf der Produkte an solche Länder/Kunden zu beachten.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Produkte weiterzuverkaufen, sofern Bedenken oder Vermutungen darüber bestehen, dass die Produkte zu im obigen Absatz genannten Zwecken verwendet werden können. Erlangt der Kunde die Kenntnis oder vermutet er, dass die Bestimmungen in diesem Abschnitt verletzt worden sind, hat der Kunde Speier-Solarbetriebe umgehend zu benachrichtigen.
19.
Höhere Gewalt
Speier-Solarbetriebe hat das Recht, Bestellungen zu stornieren oder die Lieferung von Produkten zu verschieben, und haftet nicht für nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Lieferungen, wenn dies teilweise oder vollständig Umständen zuzuschreiben ist, auf die Speier-Solarbetriebe keinen Einfluss hat, wie beispielsweise Tumulte, zivile Unruhen, Kriege, Terrorismus, Brände, Aufstände, Bedarfsanforderungen, Beschlagnahmungen, Handelssperren oder fehlerhafte oder verspätete Lieferungen von Subunternehmern, Streiks, Abschaltungen, Stockungen, ein mangelndes

Transportwesen, Materialknappheit, Krankheiten/Unfälle bei Produkttests oder eine unzureichende Energieversorgung. Sämtliche Vertragsrechte des Kunden werden ausgesetzt und in jedem der in diesem Abschnitt geschilderten Umstände unwirksam. Der Kunde hat kein Recht auf irgendeine Art von Schadensersatz oder auf die Geltendmachung einer Schadensersatzforderung jedweder Art, falls aufgrund solcher Umstände eine Lieferung storniert wird oder sich verzögert.
20.
Global Compact
Speier-Solarbetriebe nimmt am „Global Compact der Vereinten Nationen“ teil. Dies bedeutet, dass sich Speier-Solarbetriebe verpflichtet hat, 10 Grundsätze zu Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten, zu Umwelt und Korruption zu beachten. Diese Grundsätze sind in den „Speier-Solarbetriebe Code of Conduct for Suppliers“ („Verhaltensregeln für Lieferanten“) aufgeführt, die auf der Internetseite www.Speier-Solar.de eingesehen werden können. Speier-Solarbetriebe ermutigt daher auch den Kunden, diese Grundsätze einzuhalten. Weitere Informationen zum „Global Compact“ sind zu finden unter: http://www.unglobalcompact.org/Languages/german/index.html
21.
Salvatorische Klausel
Werden eine oder mehrere Bedingungen oder ein Teil einer Bedingung dieser Konditionen als ungültig, undurchsetzbar, illegal oder nicht anwendbar erachtet, werden die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit, Legalität oder Anwendbarkeit sämtlicher anderen Bedingungen davon nicht betroffen oder geschwächt.
22.
Anwendbares Recht und Rechtsstreite
Jeder Rechtsstreit zwischen den Vertragsparteien, der sich aus oder in Verbindung mit einem Kaufvertrag ergibt, für den diese Konditionen gelten, unterliegt mit Ausnahme der Bestimmungen zur Rechtskollision deutschem Recht.
Jeder Rechtsstreit, der sich aus oder in Verbindung mit einem Kaufvertrag ergibt, für den diese Konditionen gelten, und den die Vertragsparteien nicht selbst beilegen können, ist an ein Schiedsgericht zu verweisen und von einem oder mehreren Schiedsrichtern, die unter Einhaltung der Schiedsregeln der internationalen Handelskammer von Paris („Regeln“) benannt werden, beizulegen. Jede Vertragspartei hat das Recht, Unterlassungen, einstweilige Verfügungen oder andere vorläufige Maßnahmen anzustreben. Die Vertragsparteien können für jede Schiedsentscheidung jedes zuständige Gericht anrufen. Die Schiedsstelle ist Offenbach, Deutschland. Für das Schiedsverfahren wird Deutsch als Sprache verwendet, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wird. Das Schiedsverfahren und der Schiedsspruch sind vertraulich, und die beteiligten Personen beider Seiten werden zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Gültig

 

Gültig ab: 1. Oktober 2007

 

Speier-Solarbetriebe  | info@speier-solar.de